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Hamburg

Förderung für den Neubau von Mietwohnungen – 1. Förderweg

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert Unternehmen und Freiberufler im Bauwesen mit Zuschüssen und Darlehen.
HamburgZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den Neubau, die Änderung und die Erweiterung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, um bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zu schaffen. Die Förderung erfolgt über die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) und kombiniert zinsverbilligte Darlehen mit laufenden und einmaligen Zuschüssen.

Zielgruppen sind Familien, Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung sowie vordringlich wohnungssuchende Personen mit gültigem Wohnberechtigungsschein oder Einkommen innerhalb der festgelegten Fördergrenzen.

Gefördert werden insbesondere der Grundstückserwerb, der Neubau von Mietwohnungen, die Änderung oder Erweiterung bestehender Gebäude sowie barrierefreie und energieeffiziente Ausstattungen.

Das Förderangebot besteht aus einem Grundmodul, das durch verschiedene Ergänzungsmodule (z. B. für Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit oder Quartiersbezug) erweitert werden kann. Je nach Projektumfang und Förderweg (1. oder 2. Förderweg) können zinsvergünstigte Darlehen sowie Zuschüsse zur Baukostenreduzierung oder Mietpreisbindung beantragt werden.

Voraussetzung für die Förderung sind Mietpreis- und Belegungsbindungen über einen Zeitraum von in der Regel mindestens 20 Jahren. Die Anträge sind vor Baubeginn bei der IFB Hamburg einzureichen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn der Baumaßnahmen auf den vorgesehenen Formularen bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) eingereicht werden. Der Bau darf erst nach schriftlicher Genehmigung durch die IFB Hamburg beginnen.

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