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Nordrhein-Westfalen

Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald (FöRL Privat- und Körperschaftswald)

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Unternehmen (KMU) und Freiberufler in der Forstwirtschaft mit Zuschüssen.
Nordrhein-WestfalenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:zuständiges Regionalforstamt
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz in Wäldern aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Unterstützt werden unter anderem naturnahe Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlicher Wegebau, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Erstaufforstung und Einkommensverlustprämien.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab. Die Bagatellgrenze für Antragsteller des Körperschaftswaldes beträgt 12.500 Euro für alle Maßnahmen. Für andere Antragsteller liegt die Bagatellgrenze beim Wegebau bei 2.500 Euro, bei Einkommensverlustprämien im Bereich Erstaufforstung bei 1.000 Euro und für alle übrigen Maßnahmen bei 500 Euro. Für Bodenbeprobungen im Zusammenhang mit Bodenschutzkalkungen gilt diese Bagatellgrenze nicht.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist an das örtlich zuständige Regionalforstamt des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zu richten.

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