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Bayern

Förderung digitaler Spiele

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales fördert Unternehmen und Freiberufler der Branche Softwareerstellung mit Zuschüssen und Darlehen.
BayernZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Ansprechpartner:FilmFernsehFonds Bayern (FFF)
Letzte Änderung:24.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Maximal 500.000 Euro (Darlehen)
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Entwicklung und Produktion hochwertiger und gewaltfreier digitaler Spiele kann in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Darlehen oder einen Zuschuss gefördert werden. Ziel der Förderung ist die Unterstützung von qualitativ hochwertigen, kulturell oder pädagogisch bedeutsamen Spielen sowie innovativen, interaktiven Medienprojekten mit Spielecharakter. Dabei werden drei Phasen gefördert: die Konzeptentwicklung, die Prototypentwicklung und die Produktion.

Für die Konzeptentwicklung können Nachwuchsstudios, bestehend aus mindestens zwei Personen mit unterschiedlichen Qualifikationen, einen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro erhalten, wenn sie bisher nicht mehr als ein Spiel entwickelt haben. Erfahrene Studios, die mindestens zwei Spiele produziert haben, können bis zu 30.000 Euro erhalten.

In der Phase der Prototypentwicklung beträgt der Zuschuss bis zu 80 Prozent der veranschlagten Entwicklungsausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Vorhaben. Alternativ kann ein Darlehen bis zu 80 Prozent der veranschlagten Entwicklungskosten gewährt werden, mit einer Obergrenze von 200.000 Euro pro Projekt.

Für die Produktionsphase gibt es die Möglichkeit, ein Darlehen von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten zu erhalten, wobei die maximale Fördersumme 500.000 Euro beträgt.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist zu den veröffentlichten Abgabefristen beim FilmFernsehFonds Bayern einzureichen.

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