Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung)
Beschreibung
Ein Filmprojekt, das gemeinsam mit einem französischen Produktionspartner geplant ist, kann von der FFA im Rahmen des deutsch-französischen Koproduktionsabkommens gefördert werden, die Mittel stellen beide Länder zur Verfügung. Die „Minitraité“-Förderung wird von der FFA gemeinsam mit dem französischen Centre national du cinéma et de l’image animée (CNC) durchgeführt.
Das jährliche Fördervolumen aus beiden Ländern beträgt 3,2 Millionen Euro. Davon sind 200.000 Euro zur Förderung des Produzentnachwuchses (Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds) vorgesehen. Die Produktionsförderung auf deutscher Seite wird zur Hälfte aus Haushaltsmitteln des BKM und Mitteln der FFA erbracht. Innerhalb dieser Förderung können deutsche Produzenten bedingt rückzahlbare Darlehen in Höhe von bis zu 20 Prozent ihres Koproduktionsanteils, maximal jedoch 300.000 Euro, beantragen. Die Beteiligung von Drittländern ist in geringem Umfang zulässig.
Die Förderung kann für ein neues Filmprojekt beantragt werden, für das eine Kinoauswertung in beiden Ländern geplant ist. Animations-, Spiel- und Dokumentarfilme müssen eine Mindestlänge von 79 Minuten haben, für Kinderfilme gilt eine Mindestlänge von 59 Minuten. Antragsberechtigt sind Produzenten mit einem Sitz oder einer Niederlassung im Inland. Dies gilt sowohl für Einzelkaufleute und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, als auch für Personengesellschaften, wie OHGs und KGs, und Kapitalgesellschaften, wie GmbHs und AGs. Antragstellende Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, etc.) müssen bereits bei Antragstellung ein Stammkapital von 25.000,00 Euro nachweisen können.
Hinweise zur Antragstellung
Die Anträge müssen von deutschen Produzenten auf Deutsch bei der FFA und von französischen Produzenten auf Französisch beim CNC – Centre National du Cinéma et de l’Image animée leingereicht werden. Das Drehbuch ist dem Antrag unbedingt in der jeweiligen Landessprache beizufügen. Eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung ist der Nachweis der vorläufigen BAFA-Projektbescheinigung und die Vorlage eines Deal-Memos eines deutschen Verleihers. Der Antrag muss zum jeweiligen Einreichtermin vollständig mit allen geforderten Anlagen vorliegen, damit die Vergabekommission in der folgenden Sitzung darüber entscheiden kann. Deutsche Produzenten nutzen zur Antragstellung bitte das FFA-Serviceportal.