Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten
Beschreibung
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in der Schweinehaltung, die tierwohlgerechte Haltungsformen umsetzen. Die Förderung richtet sich an Betriebe, die Premiumanforderungen für die Haltung von Schweinen in Ställen mit Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio-Standards erfüllen.
Gefördert werden die Mehrkosten, die durch die Premiumanforderungen an die Haltung entstehen, wie etwa höhere Ausgaben für Platzangebot, Futtermittel, Einstreu oder Beschäftigungsmaterial.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier für Tierzahlen bis zur Obergrenze der Stufe 1 beträgt. Für Tiere, die über diese Obergrenze hinausgehen, beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier.
Die Höhe der Mehrkosten wird in Form von Pauschalen veröffentlicht, die vom Thünen-Institut (TI) und dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt werden.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Antrag muss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.