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Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gewährt Unternehmen der Tierhaltung Zuschüsse.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Ansprechpartner:Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:30.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Maximal 5 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Investitionen in der Schweinehaltung, die zu einer Verbesserung der Haltungsbedingungen führen und Premiumanforderungen für Haltungsformen wie Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen. Die Förderung bezieht sich auf Investitionsvorhaben, die der Umsetzung von Betriebskonzepten oder dem Bau, Umbau oder Ersatzbau von Ställen oder einzelnen Haltungsbereichen dienen.

Die Förderung wird als Zuschuss bereitgestellt und richtet sich nach den förderfähigen Ausgaben. Bis zu einem Betrag von 500.000 Euro können bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Für weitere 1,5 Millionen Euro beträgt die Förderhöhe bis zu 50 Prozent, und für zusätzliche 3 Millionen Euro liegt der Zuschuss bei bis zu 30 Prozent. Das maximal förderfähige Investitionsvolumen ist auf 5 Millionen Euro pro Betrieb begrenzt. Das Antragsverfahren ist einstufig.

Hinweise zur Antragstellung

Der Förderantrag ist bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einzureichen. Für die Erstellung des Antrags ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.

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