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Sachsen

Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft – FRL KrW/2024)

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) stellt Unternehmen (KMU) mit Bezug zu Abfallwirtschaft und Verwertung Zuschüsse bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug bereit.
SachsenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:2,3 Mio Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Förderrichtlinie zur Kreislaufwirtschaft des Freistaats Sachsen unterstützt Unternehmen und Einrichtungen beim Übergang zu einer ressourcenschonenden und emissionsarmen Wirtschaft. Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden, Materialien effizienter zu nutzen und neue Wertschöpfungskreisläufe zu schaffen.

Gefördert werden Investitionen und Maßnahmen zur Umstellung auf umweltfreundlichere Produktionsverfahren oder Produkte, etwa durch den Einsatz von Recyclingmaterialien oder digitalen Lösungen zur Ressourceneffizienz. Ebenso unterstützt werden Projekte zur Optimierung der Abfallbewirtschaftung – von der Verbesserung der getrennten Sammlung über Recycling- und Verwertungsverfahren bis hin zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm. Auch Bildungs- und Informationsmaßnahmen zur Förderung von Akzeptanz, Wissenstransfer und Sensibilisierung sind förderfähig.

In den vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelregionen können zusätzlich Projekte zur Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfällen sowie damit verbundene Infrastrukturmaßnahmen gefördert werden. Auch begleitende Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit Investitionen sind möglich.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, bei einem Mindestbetrag von 500 Euro und maximal 2,3 Millionen Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

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