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Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (BK-EWV)

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) gewährt Eisenbahnverkehrsunternehmen Zuschüsse.
bundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ansprechpartner:Eisenbahn-Bundesamt
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:31.05.2029
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in Deutschland mit Zuschüssen zur Stärkung des Einzelwagenverkehrs (EWV) im Schienengüterverkehr. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs zu verbessern, Güterverkehre von der Straße auf die Schiene zu verlagern und so zur Minderung von Treibhausgasen beizutragen.

Antragsberechtigt sind Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, die Zugang zum Schienennetz haben. Ausgeschlossen sind Verkehre auf Werksbahnen, Transitverkehre mit Versand- oder Empfangsanschluss außerhalb Deutschlands sowie Umsatzsteuerbeträge, soweit sie vorsteuerabzugsfähig sind.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Bezuschusst werden Betriebskosten in zwei Förderlinien: In Förderlinie 1 werden Bedienungen zwischen Anschluss, Ladestelle oder Terminal und dem zugehörigen Bahnhof pauschal gefördert. Der Zuschuss je Bedienung richtet sich nach der Zahl der jährlich beförderten Wagen am jeweiligen Standort und liegt zwischen 180 Euro und 900 Euro. Zusätzlich kann ein Aufschlag von bis zu 15 Prozent für Mehr- oder Gelegenheitsverkehre gewährt werden. In Förderlinie 2 werden Anschlussfahrten im Bündelungs- oder Direktverkehr unterstützt. Gefördert wird pro Trassenkilometer mit einem einheitlichen Fördersatz, der jährlich durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf Grundlage der Haushaltsmittel und der beantragten Trassenkilometer festgelegt wird.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind jährlich bis zum 15. Oktober vor Beginn der jeweiligen Netzfahrplanperiode beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einzureichen.

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