Förderung des Neubaus von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte
Beschreibung
Das Land Hamburg fördert den Neubau, die Erweiterung und die Modernisierung von preisgünstigem Mietwohnraum für Haushalte, die vordringlich wohnungssuchend sind. Gefördert werden Neubauten sowie Änderungen und Erweiterungen bestehender Gebäude mit bis zu 30 Wohneinheiten.
Das Förderprogramm ist modular aufgebaut. Es besteht aus einem verpflichtenden Grundmodul, das je nach Vorhaben durch verschiedene Zusatzmodule ergänzt werden kann. Zu den Grundmodulen gehören der Neubau mit oder ohne Grundstücksankauf, die Erweiterung oder Änderung von Wohnflächen sowie die barrierereduzierte Grundausstattung. Ergänzend können Module für energiesparendes und nachhaltiges Bauen, barrierefreie Ausstattung, Begegnungsräume, Aufzugsanlagen, Stellplätze für Pkw, Fahrräder, Carsharing oder E-Mobilität sowie kompakte Bauvorhaben und Sicherheitstreppenräume gewählt werden. Auch Zuschüsse für besondere Baukosten infolge von Grundstücks- oder Lagebedingungen, städtebauliche Auflagen, Wettbewerbe oder förderungsergänzende Finanzierungen sind möglich.
Die Förderung wird je nach Maßnahme als zinsvergünstigtes Darlehen oder als laufender beziehungsweise einmaliger Zuschuss gewährt. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens. Für Darlehen gilt eine Zins- und Bindungslaufzeit von 40 Jahren.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Baubeginn bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) einzureichen.