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Saarland

Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz gewährt Unternehmen Zuschüsse bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug.
SaarlandZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Saarland bietet Zuschüsse für Gemeinden, Gemeindeverbände und lokale Aktionsgruppen, die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen des LEADER-Ansatzes planen. Dieser Ansatz zielt auf integrierte lokale Entwicklungsstrategien (LES) in Bereichen wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Energie sowie integrierte ländliche Entwicklung ab.

Die Förderung umfasst:

  • Die Durchführung von Vorhaben zur Umsetzung der LES einer lokalen Aktionsgruppe (LAG),
  • Die Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden oder transnationalen Kooperationsprojekten der LAG,

Unterstützung für die laufenden Kosten der LAGs, einschließlich Regionalmanagement, sowie Projekte zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in der Region.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art des Vorhabens:

  • Für die Durchführung von Vorhaben im Rahmen der LES können zwischen 80 und 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben erstattet werden,
  • Die Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der LAG werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 5.000 Euro, gefördert,

Die Verwaltungskosten der LAG können bis zu 70.000 Euro pro LAG oder LEADER-Region und Jahr betragen.

Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen. Zunächst ist der Projektantrag vor Beginn der Maßnahme an die zuständige lokale Aktionsgruppe zu richten, wobei besondere Einreichungsfristen beachtet werden müssen. In der zweiten Stufe erfolgt die Antragstellung für die Zuwendung an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

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