Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen unterstützt bei der Schaffung von Wohnraum zu sozial verträglichen Mieten für einkommensschwache Haushalte, ältere und behinderte Menschen. Die Förderung gilt für den Bau, die Sanierung oder Modernisierung von Mietwohnungen sowie den Erwerb von Belegungsrechten. Auch Neubauten, die speziell den qualitativen Wohnungsfehlbedarf, wie etwa barrierefreie oder altersgerechte Wohnungen, adressieren, können gefördert werden.
Die Unterstützung erfolgt in Form eines Baudarlehens, das durch direkte Zuschüsse und einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann. Die Gesamthöhe der Förderung kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Das Darlehen muss mindestens 4.000 Euro pro Wohnung betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren ist zweistufig: In der ersten Stufe ist das Projekt bis zum 30. November des Vorjahres zur Programmaufstellung anzumelden. Nach Bestätigung der Aufnahme ist in der zweiten Stufe der vollständige Antrag spätestens drei Monate nach der Entscheidung bei der Thüringer Aufbaubank einzureichen.