FUNDERO
Thüringen

Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft fördert Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen mit Zuschüssen.
ThüringenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Ansprechpartner:Thüringer Aufbaubank (TAB)
Letzte Änderung:05.05.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt bei der Schaffung von Wohnraum zu sozial verträglichen Mieten für einkommensschwache Haushalte, ältere und behinderte Menschen. Die Förderung gilt für den Bau, die Sanierung oder Modernisierung von Mietwohnungen sowie den Erwerb von Belegungsrechten. Auch Neubauten, die speziell den qualitativen Wohnungsfehlbedarf, wie etwa barrierefreie oder altersgerechte Wohnungen, adressieren, können gefördert werden.

Die Unterstützung erfolgt in Form eines Baudarlehens, das durch direkte Zuschüsse und einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann. Die Gesamthöhe der Förderung kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Das Darlehen muss mindestens 4.000 Euro pro Wohnung betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig: In der ersten Stufe ist das Projekt bis zum 30. November des Vorjahres zur Programmaufstellung anzumelden. Nach Bestätigung der Aufnahme ist in der zweiten Stufe der vollständige Antrag spätestens drei Monate nach der Entscheidung bei der Thüringer Aufbaubank einzureichen.

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