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Hessen

Förderung des Aufbaus, Ausbaus sowie des Betriebs strategisch bedeutender Innovationscluster in Hessen (Innovationscluster)

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum fördert Unternehmen mit Zuschüssen für Innovationsprojekte.
HessenZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ansprechpartner:Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Laufzeit:Max. 5 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Hessen fördert den Aufbau, Ausbau und Betrieb strategisch bedeutender Innovationscluster mit hoher Relevanz für die hessische Wirtschaft und Wissenschaft. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weiteren Akteuren zu stärken und damit die Innovationsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Wirtschaftsstandorts Hessen zu steigern.

Gefördert werden Clusterinitiativen, Netzwerke und Verbünde, die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln und marktfähig machen. Unterstützt werden unter anderem Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer, zur Qualifizierung und Vernetzung, zur Entwicklung gemeinsamer Innovationsstrategien sowie zur Professionalisierung des Cluster-Managements.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei besonderen Innovations- oder Strukturwirkungen bis zu 70 Prozent. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu drei Jahre, bei strategisch besonders bedeutenden Clustern bis zu fünf Jahre.

Hinweise zur Antragstellung

Antragsberechtigt sind Cluster- und Netzwerkorganisationen, Verbünde, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Die Antragstellung erfolgt über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWEVW).

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