FUNDERO
Niedersachsen, Bremen

Förderung der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement in Niedersachsen und Bremen

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz fördert Unternehmen aus den Land- und Forstwirtschaften sowie der Nahrungsmittelkette mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichNiedersachsen, BremenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Ansprechpartner:Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Betriebsstellen
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:31.12.2024
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen fördern Vorhaben zur Zusammenarbeit zwischen Akteurinnen und Akteuren des Agrarsektors, Forstsektors oder der Nahrungsmittelkette mit denjenigen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Diese Unterstützung gilt für die Schaffung neuer Netzwerke, das Management von Kooperationen für naturschutzbezogene Projekte, die Erarbeitung regionaler Konzepte und Praxisleitfäden, sowie für die Projektentwicklung und Erstellung von Studien und Entwicklungskonzepten, insbesondere in Natura-2000-Gebieten und anderen wichtigen Biodiversitätsgebieten. Auch Kommunikations- und Interaktionsprozesse zur Förderung der Akzeptanz und Öffentlichkeitsarbeit für die Projekte zur Biodiversität und Erhaltung des ländlichen Naturerbes werden gefördert.

Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, in Ausnahmefällen sogar bis zu 100 Prozent. Der Zuwendungsbedarf muss mindestens 10.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist bis zum 30. September eines Jahres bei der örtlich zuständigen Betriebsstelle des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz einzureichen. Für Vorhaben in Bremen ist der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zuständig.

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