Förderung der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement in Niedersachsen und Bremen
Beschreibung
Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen fördern Vorhaben zur Zusammenarbeit zwischen Akteurinnen und Akteuren des Agrarsektors, Forstsektors oder der Nahrungsmittelkette mit denjenigen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Diese Unterstützung gilt für die Schaffung neuer Netzwerke, das Management von Kooperationen für naturschutzbezogene Projekte, die Erarbeitung regionaler Konzepte und Praxisleitfäden, sowie für die Projektentwicklung und Erstellung von Studien und Entwicklungskonzepten, insbesondere in Natura-2000-Gebieten und anderen wichtigen Biodiversitätsgebieten. Auch Kommunikations- und Interaktionsprozesse zur Förderung der Akzeptanz und Öffentlichkeitsarbeit für die Projekte zur Biodiversität und Erhaltung des ländlichen Naturerbes werden gefördert.
Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, in Ausnahmefällen sogar bis zu 100 Prozent. Der Zuwendungsbedarf muss mindestens 10.000 Euro betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist bis zum 30. September eines Jahres bei der örtlich zuständigen Betriebsstelle des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz einzureichen. Für Vorhaben in Bremen ist der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zuständig.