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Baden-Württemberg

Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV-Zusammenarbeit)

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) fördert Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen in den Bereichen Land- und Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau sowie Forstwirtschaft mit Zuschüssen.
Baden-WürttembergZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Ansprechpartner:Regierungspräsidium Stuttgart
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Maximal 500.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert innovative Kooperationsprojekte in den Bereichen Land- und Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau sowie Forstwirtschaft. Die Unterstützung richtet sich an laufende Ausgaben der Zusammenarbeit und die Umsetzung von Projekten innerhalb der Operationellen Gruppen (OG) der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“. In diesen Projekten werden neue Prozesse, Produkte, Technologien, Methoden und Dienstleistungen entwickelt und erprobt. Zudem werden auch Pilotprojekte außerhalb der Operationellen Gruppen gefördert, die neue Produkte, Technologien, Verfahren, Konzepte und Dienstleistungen vor ihrer breiten Einführung oder Anwendung testen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Für Projekte innerhalb der OGs der EIP kann der Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für Projekte außerhalb der OGs liegt der Zuschuss bei 40 Prozent der Investitionen sowie 75 Prozent der Kosten für die laufende Zusammenarbeit und projektbegleitende Studien, jedoch maximal 500.000 Euro pro Projekt.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren für Projekte von OGs der EIP ist zweistufig. In der ersten Stufe ist der Projektvorschlag vor Beginn der Maßnahme an das Regierungspräsidium Stuttgart zu richten. Die Auswahl erfolgt durch ein EIP-Auswahlgremium am Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. In der zweiten Stufe sind nach Aufforderung die vollständigen Antragsunterlagen an das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zu richten. Für Pilotprojekte außerhalb einer OG der EIP ist der Antrag an das zuständige Regierungspräsidium zu richten.

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