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Baden-Württemberg

Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) gewährt Unternehmen, Freiberuflern und natürlichen Personen Zuschüsse für Investitionen und Betriebsmittel in der landwirtschaftlichen Erzeugnisverarbeitung und -vermarktung.
Baden-WürttembergZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Ansprechpartner:zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Maximal 400.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Bundes Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Förderung richtet sich an Investitionen, die die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in diesem Bereich erhöhen. Zuschüsse werden gewährt für die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen, einschließlich der Personal- und Geschäftskosten sowie der Kosten für Büroeinrichtung, Hard- und Software, Büromaschinen und -geräte. Zudem können Investitionsvorhaben zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gefördert werden. Dazu zählen Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung und Etikettierung.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei der Gründung und Tätigkeit von Zusammenschlüssen im ersten Jahr nach Anerkennung bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, in den Folgejahren 65 Prozent beziehungsweise 20 Prozent. Der maximale Zuschuss liegt bei 400.000 Euro. Bei Investitionsvorhaben liegt die Förderung je nach Antragsteller und Vorhaben zwischen 10 Prozent und 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Investitionsvolumen muss mindestens 50.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium zu stellen.

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