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Sachsen

Förderung der Tierzucht (RL TZ/2023)

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) gewährt Unternehmen der Tierzucht Zuschüsse.
SachsenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Ansprechpartner:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben zur züchterischen Verbesserung landwirtschaftlicher Nutztiere sowie zur Unterstützung der Rassekaninchen- und Rassegeflügelzucht. Ziel ist es, die genetische Qualität und Vielfalt des Nutztierbestands zu sichern und die traditionsreiche Tierzucht in Sachsen weiterzuentwickeln. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Bei der Zucht von Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen werden Zuschüsse unter anderem für die Zuchtbuchführung anerkannter Züchtervereinigungen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellungen, die Durchführung von Zuchttierschauen, Datenerhebungen zur Gesundheit und Robustheit, Erhaltungszuchtprogramme seltener oder gefährdeter Rassen sowie gezielte Anpaarungen bewilligter Zuchttiere gewährt.

In der Rassekaninchen- und Rassegeflügelzucht werden Maßnahmen zur Jugendarbeit, zum Ausstellungswesen sowie zur Wissensvermittlung gefördert, darunter Fortbildungen sowie die Erstellung von Informations- und Lehrmaterialien.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme. Die Bagatellgrenze beträgt 2.500 Euro, entfällt jedoch bei Projekten zur Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen sowie in der Rassegeflügel- und Rassekaninchenzucht.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge zur Förderung der Zucht von Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen sind bis zum 31. Oktober eines Jahres beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einzureichen. Für die Förderung der Rassekaninchen- und Rassegeflügelzucht gelten die Stichtage 15. April und 15. September eines Jahres.

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