FUNDERO
Thüringen

Förderung der Tierzucht

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft fördert Unternehmen aus der Tierzucht mit Zuschüssen.
ThüringenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Ansprechpartner:Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen im Bereich der Tierzucht, um die Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung zu erhalten und zu verbessern. Diese Unterstützung richtet sich an Projekte zur wirtschaftlichen Zuchtverbesserung und genetischen Aufwertung des Tierbestandes.

Gefördert werden Zuchtbuchführungen durch Thüringer Züchtervereinigungen, die wesentlichen Einfluss auf die Zucht- und Nutztierpopulationen in Thüringen haben. Ebenso werden Leistungs- und Qualitätsprüfungen in anerkannten Prüfstationen sowie im Feld, einschließlich der Zuchtwertfeststellung, finanziell unterstützt. Die Organisation und Durchführung von Tierschauen wird ebenfalls gefördert.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für die Zuchtbuchführung können bis zu 40.000 Euro pro Zuchtorganisation und Jahr gewährt werden. Für Leistungs- und Qualitätsprüfungen liegt die Fördergrenze bei 72.000 Euro für Fleischrinder, 206.000 Euro für Schafe, 3.000 Euro für Ziegen und 38.000 Euro für Pferde im Haushaltsjahr. Die Organisation von Tierschauen wird mit bis zu 10.000 Euro unterstützt, während Landestierschauen bis zu 30.000 Euro pro Veranstaltung erhalten können. Zudem beträgt der Zuschuss für die Zuchtbuchführung bei Pferden 20 Euro pro Tier.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen bis zum 30. November des Vorjahres beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) eingereicht werden.

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