Förderung der Tierzucht
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Vorhaben im Bereich der Tierzucht nach dem Tierschutzgesetz durch Zuschüsse. Gefördert werden das Anlegen und Führen von Zuchtbüchern anerkannter Zuchtverbände (Herdbuchführung) sowie Tests durch Dritte zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale der Tiere (Leistungsprüfung). Dies umfasst die Beurteilung der äußeren Erscheinung, Stationsprüfungen, Feldprüfungen und Genotypisierungen. Der Zuschuss beträgt für das Anlegen und Führen von Herdbüchern bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, beim Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. bis zu 95 Prozent, und für gefährdete Nutztierrassen, die auf der aktuellen Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stehen, ebenfalls bis zu 95 Prozent. Für Leistungsprüfungen können bis zu 70 Prozent der Ausgaben gefördert werden.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen bis zum 30. November für das folgende Jahr beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingereicht werden.