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Baden-Württemberg

Förderung der technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg stellt Unternehmen und Freiberuflern bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse bereit.
Baden-WürttembergZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Ansprechpartner:zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Letzte Änderung:26.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:200.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert die Modernisierung und Revitalisierung kleiner Wasserkraftanlagen und Querbauwerke, um deren technische Leistungsfähigkeit und ökologische Verträglichkeit zu verbessern. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Betreiberinnen und Betreiber solcher Anlagen, die in Modernisierungsmaßnahmen investieren. Gefördert werden die technische Erneuerung bestehender Anlagen, die Revitalisierung derzeit stillgelegter Anlagen oder Querbauwerke sowie die Erschließung ökologisch verträglicher neuer Potenziale. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens 10.000 Euro und höchstens 200.000 Euro pro Vorhaben.

Hinweise zur Antragstellung

Die Zuwendungen sind unter Verwendung der auf der Website des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bereitgestellten Antragsformulare zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt bei der jeweils zuständigen unteren Wasserbehörde vor Beginn des Vorhabens.

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