Förderung der technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg fördert die Modernisierung und Revitalisierung kleiner Wasserkraftanlagen und Querbauwerke, um deren technische Leistungsfähigkeit und ökologische Verträglichkeit zu verbessern. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Betreiberinnen und Betreiber solcher Anlagen, die in Modernisierungsmaßnahmen investieren. Gefördert werden die technische Erneuerung bestehender Anlagen, die Revitalisierung derzeit stillgelegter Anlagen oder Querbauwerke sowie die Erschließung ökologisch verträglicher neuer Potenziale. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens 10.000 Euro und höchstens 200.000 Euro pro Vorhaben.
Hinweise zur Antragstellung
Die Zuwendungen sind unter Verwendung der auf der Website des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bereitgestellten Antragsformulare zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt bei der jeweils zuständigen unteren Wasserbehörde vor Beginn des Vorhabens.