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Nordrhein-Westfalen

Förderung der Sommerweidehaltung

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt Unternehmen (KMU) und Freiberuflern im Bereich Ackerbau Zuschüsse.
Nordrhein-WestfalenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:60 Euro je berücksichtigungsfähiger Großvieheinheit (GVE
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Sommerweidehaltung von Milchkühen und Färsen, die während der Sommermonate auf der Weide gehalten werden.

Für diese Förderung wird ein Zuschuss gewährt, der sich nach der Anzahl der in der Weideperiode gehaltenen und im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) registrierten Tiere richtet. Der Zuschuss beträgt 60 Euro je berücksichtigungsfähiger Großvieheinheit (GVE). Dabei werden Kühe und Rinder älter als 2 Jahre als 1,0 GVE gezählt, während Rinder zwischen 6 Monaten und 2 Jahren mit 0,6 GVE angesetzt werden. Bei der Beantragung einer Weidegruppe für Färsen können pauschal 80 Prozent berücksichtigt werden.

Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist elektronisch vor Beginn des Weidehaltungszeitraums, spätestens jedoch bis zum 15. Mai, bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen einzureichen.

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