Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)
Beschreibung
Unternehmen im Güterkraftverkehr, die Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit und Umwelt umsetzen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Der Bund fördert spezifische Vorhaben, die sich auf schwere Nutzfahrzeuge beziehen, darunter fahrzeugbezogene Maßnahmen sowie Effizienzsteigerungen. Zu den geförderten Maßnahmen zählen der Kauf, die Miete und das Leasing von Ausrüstungsgegenständen und Einrichtungen sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen in der Unternehmensführung.
Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Förderhöchstbetrag ist von der Unternehmensgröße abhängig und wird aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug, der bis zu 2.000 Euro beträgt, multipliziert mit der Anzahl der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge ermittelt. Insgesamt kann die absolute Förderhöhe maximal 33.000 Euro pro Unternehmen betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme jeweils zwischen dem 7. Januar und dem 30. September des Jahres, in dem mit der Maßnahme begonnen werden soll, an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zu richten. Fällt der Beginn oder das Ende der Antragsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.