FUNDERO
Hessen

Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum gewährt Existenzgründern Zuschüsse.
HessenZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ansprechpartner:Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Hessen fördert die Einrichtung von regionalen, virtuellen und spezialisierten Gründerzentren, um die Gründung neuer, zukunfts- und wettbewerbsfähiger Unternehmen zu unterstützen. Zu regionalen Gründerzentren zählen auch Co-Working Spaces und Maker-Spaces, die als offene Werkstätten fungieren.

Die Förderung kann für die Errichtung, den Aus- und Umbau sowie die Erstausstattung von Gebäuden beantragt werden, die als regionale Gründerzentren genutzt werden. Bei virtuellen Gründerzentren werden laufende Betriebsausgaben sowie Investitionen in die Ausstattung der zentral genutzten Räume gefördert. Spezialisierte Gründerzentren können zudem Ausgaben für die Betreuung und Unterstützung neu gegründeter innovativer Unternehmen geltend machen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt in der Regel 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel, gerichtet werden. Alternativ können die Anträge auch elektronisch über das Antragsportal der WIBank eingereicht werden.

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