Förderung der regionalen Entwicklung
Beschreibung
Das Land Hessen unterstützt wirtschaftlich strukturschwächere Regionen bei der Bewältigung des Strukturwandels mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung in ausgewählten Fördergebieten zu stärken, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern sowie die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft regionaler Unternehmen zu erhöhen.
Gefördert werden insbesondere gewerbliche Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die zur Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen beitragen, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Förderfähig sind außerdem die Entwicklung und Umsetzung regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte, Regionalmanagements, Clusterinitiativen, kommunale Investitionen mit regionalwirtschaftlicher Bedeutung, Gründerzentren und touristische Infrastrukturprojekte.
Die Förderung erfolgt je nach Maßnahme als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens, der Unternehmensgröße und der Lage im Fördergebiet. In der Regel können kleine Unternehmen bis zu 30 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten erhalten.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI Bank) einzureichen.