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Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Existenzgründer und Unternehmen (großer Mittelstand) bei Innovationsprojekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen und Beratungsangeboten.
bundesweitZuschuss & Beratungs-Förderungfür Startupsfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:VDI Technologiezentrum GmbH
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:Max. 2,2 Mio Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensgröße:mehr als 250 Mitarbeiter (großer Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Für die Entwicklung und Skalierung bioökonomischer Produkte oder Prozesse im industriellen Maßstab kann ein Zuschuss vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beantragt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Förderung unterstützt insbesondere den Transfer von Labormusteranlagen zu größeren Demonstrationsanlagen.

Die Förderung wird gewährt, wenn das Projekt nachweislich folgende Anforderungen erfüllt:

  • Ersatz fossilbasierter Verfahren: Nutzung nachwachsender Rohstoffe oder biogener Rest- und Abfallstoffe zur Ablösung treibhausgasintensiver Verfahren.
  • Beitrag zur Kreislaufwirtschaft: Förderung der mehrfachen Ressourcennutzung und Verbesserung der Klimabilanz.
  • Kostensenkung oder Produktverbesserung: Erzielung einer Kostenreduktion oder Produktion von Produkten mit besseren Eigenschaften im Vergleich zu konventionellen Alternativen.

Das BMWE bietet drei Förderbausteine an:

  • Baustein A: Nutzung von Multi-Purpose-Demonstrationsanlagen in Deutschland oder Europa durch Start-ups, Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten oder in Ausnahmefällen auch durch Großunternehmen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Baustein B: Durchführung von Vorbereitungs- und Durchführbarkeitsstudien zum Bau von Single-Use-Demonstrationsanlagen. Hier werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten für Genehmigungsverfahren, Geschäftsmodellentwicklung, Marktanalysen und Cashflow-Planung übernommen.
  • Baustein C: Integration biobasierter Produkte oder Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze. Die Förderung umfasst Durchführbarkeitsstudien, Beratungsdienste, Transfermaßnahmen, experimentelle Entwicklungen und Ausbildungsmaßnahmen. Bis zu 70 Prozent der Kosten für Durchführbarkeitsstudien und Ausbildungsmaßnahmen, bis zu 50 Prozent für Beratungsdienste und bis zu 45 Prozent für experimentelle Entwicklungen werden gefördert.

Die maximale Einzelförderung pro Unternehmen und Projekt beträgt 2,2 Millionen Euro. Die Projektlaufzeiten sind in Baustein A üblicherweise auf zwölf Monate, in Baustein B auf bis zu zwei Jahre und in Baustein C auf bis zu drei Jahre begrenzt.

Hinweise zur Antragstellung

Das Förderverfahren erfolgt in zwei Stufen: Zunächst ist eine Projektskizze zu festgelegten Stichtagen über das elektronische Projektportal des Projektträgers einzureichen. Nach positiver Bewertung der Skizze ist ein detaillierter Förderantrag über das System easy-Online einzureichen.

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