Förderung der Niederlassung von Apothekerinnen und Apotheker im ländlichen Raum
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Apothekerinnen und Apotheker, die eine öffentliche Apotheke im ländlichen Raum eröffnen oder übernehmen möchten, sowie solche, die ihre Apotheke barrierefrei gestalten wollen. Diese Förderung richtet sich an Apotheken in Regionen, in denen die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln nicht ausreichend sichergestellt ist.
Gefördert werden Renovierungs- und Umbauarbeiten der Apothekenbetriebsräume, die Anschaffung von Ausstattung für diese Räume sowie Büro- und Geschäftsausstattung, einschließlich apothekenspezifischer Hard- und Software. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss beträgt bis zu 40.000 Euro für Investitionen und bis zu 5.000 Euro für barrierefreie Maßnahmen je Standort der öffentlichen Apotheke.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen.