Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren, die eine Praxis im ländlichen Raum eröffnen oder übernehmen möchten, sowie Vorhaben zur Schaffung von Barrierefreiheit. Diese Förderung richtet sich insbesondere an Gemeinden, in denen die medizinische Versorgung verbessert werden soll.
Gefördert werden Investitionen im Rahmen einer Neugründung oder Übernahme einer Praxis sowie einer Zweig- oder Filialpraxis. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Haus- und Fachärztinnen und -ärzte bis zu 40.000 Euro in Gemeinden unter 15.000 Einwohnern und bis zu 30.000 Euro in Gemeinden von 15.000 bis unter 25.000 Einwohnern. Für konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte liegt der Zuschuss bei bis zu 40.000 Euro für Investitionen in Gemeinden mit unter 25.000 Einwohnern.
Bei der Gründung oder Übernahme einer Zweig- oder Filialpraxis in einer Gemeinde mit unter 10.000 Einwohnern beträgt der Zuschuss bis zu 20.000 Euro. Für barrierefreie Maßnahmen werden bis zu 5.000 Euro gefördert.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen.