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Hessen

Förderung der Nahmobilität

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum gewährt Unternehmen Zuschüsse.
HessenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ansprechpartner:Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 80% der Maßnahme
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Hessen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Nahmobilität, insbesondere der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden sowie deren Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Unterstützt werden investive Projekte zur Erhöhung der Attraktivität und Verkehrssicherheit, die Erstellung von Konzepten sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Für investive Vorhaben beträgt der Zuschuss in der Regel bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei überkommunaler Bedeutung bis zu 80 %, und für Öffentlichkeitsarbeit in der Regel 60 %. Die Förderquote kann abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Antragstellerin oder dem Standort des Projekts um ± 10 % angepasst werden.

Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 Euro für investive Maßnahmen und 2.000 Euro für Planungen und Öffentlichkeitsarbeit.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim zuständigen Fachdezernat von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement einzureichen.

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