Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen
Beschreibung
Bei einer nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss beantragt werden. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt Unternehmen bei der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen in Binnenschiffen. Die Förderung bezieht sich auf Technologien und Anlagen zur Reduzierung von Emissionen an bestehenden Motoren.
Die Förderung wird gewährt, wenn die Nachrüstung mindestens eine Minderung der Partikelmasse (PM) um 90 Prozent und der Stickstoffemissionen (NOX) um 70 Prozent erreicht. Diese Anforderungen können durch eine gleichwertige Kombination der Minderung von Partikel- und Stickstoffoxidemissionen des Motors erfüllt werden.
Der Zuschuss richtet sich nach der Größe des Unternehmens: große Unternehmen können bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent und kleine sowie Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben erhalten, jedoch maximal bis zu 300.000 Euro je Unternehmen innerhalb von 3 Jahren.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Antrag ist vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu richten.