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Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) stellt Unternehmen (KMU) bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse bereit.
bundesweitZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ansprechpartner:Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 300.000 Euro
Laufzeit:Max. 3 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Bei einer nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss beantragt werden. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt Unternehmen bei der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen in Binnenschiffen. Die Förderung bezieht sich auf Technologien und Anlagen zur Reduzierung von Emissionen an bestehenden Motoren.

Die Förderung wird gewährt, wenn die Nachrüstung mindestens eine Minderung der Partikelmasse (PM) um 90 Prozent und der Stickstoffemissionen (NOX) um 70 Prozent erreicht. Diese Anforderungen können durch eine gleichwertige Kombination der Minderung von Partikel- und Stickstoffoxidemissionen des Motors erfüllt werden.

Der Zuschuss richtet sich nach der Größe des Unternehmens: große Unternehmen können bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent und kleine sowie Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben erhalten, jedoch maximal bis zu 300.000 Euro je Unternehmen innerhalb von 3 Jahren.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Antrag ist vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu richten.

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