FUNDERO
Niedersachsen

Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gewährt Unternehmen und Freiberuflern in der Fischereiwirtschaft Zuschüsse.
NiedersachsenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 100 Prozent der Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Land Niedersachsen bietet finanzielle Unterstützung für Projekte zur nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste an. Diese Förderung erfolgt über Mittel des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und richtet sich an Vorhaben, die der Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung dieses Fischwirtschaftsgebiets entsprechen.

Die Förderung kann für verschiedene Maßnahmen im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung beantragt werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • Vorbereitende Maßnahmen zur Unterstützung der Konzipierung und späteren Durchführung der Strategie.
  • Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der von der Verwaltungsbehörde genehmigten Strategie.
  • Durchführung von Vorhaben, die im Rahmen der Strategie ausgewählt wurden.
  • Kooperationstätigkeiten und deren Vorbereitung, die im Rahmen der Strategie ausgewählt wurden.

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art der Antragsteller und den spezifischen Voraussetzungen:

  • Privatrechtliche Antragsteller: Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent.
  • Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen oder Branchenverbände: Bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Öffentlich-rechtliche Antragsteller: Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt:
  • Öffentlich-rechtliche Antragsteller: Mindestens 10.000 Euro.
  • Privatrechtliche Antragsteller: Mindestens 3.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden. Die Auswahl der förderfähigen Vorhaben erfolgt durch die „Lokale Fischereiaktionsgruppe“ (FLAG).

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