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Brandenburg

Förderung der Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen (GRW-Markt International)

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK) unterstützt Existenzgründer, Unternehmen (KMU) und Freiberufler in der Ernährungswirtschaft, Chemie, Gesundheitswirtschaft, IKT, Kreativwirtschaft, Metall, Mobilität/Verkehr, Optik, Photonik, Tourismus und weiteren Branchen mit Zuschüssen und Beratungen.
BrandenburgZuschuss & Beratungs-Förderungfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Ansprechpartner:Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:Max. 15.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Erschließung internationaler Märkte durch Zuschüsse für nichtinvestive Maßnahmen. Gefördert werden unter anderem die Teilnahme an internationalen Messen, Ausstellungen, Kongressen, Symposien, Pitchings sowie hybriden Formaten, sowohl im In- als auch im Ausland. Zusätzlich werden auch regionale Messen sowie Beratungs- und Coachingmaßnahmen unterstützt.

Besonders wichtig ist die Förderung in Clustern, die für die Region Berlin-Brandenburg von hoher Bedeutung sind, wie z.B. Energietechnik, Mobilität/Verkehr, IKT, Kreativwirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Optik, Photonik und spezifische Branchen wie Ernährungswirtschaft, Kunststoffe, Chemie, Metall und Tourismus in Brandenburg.

Für die Teilnahme an Messen beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Start-ups und erstmaliger Teilnahme bis zu 80 Prozent. Der maximale Zuschuss liegt bei 15.000 Euro pro Maßnahme, wobei die Bagatellgrenze bei 3.000 Euro liegt. Pro Jahr können bis zu drei Maßnahmen gefördert werden.

Bei Beratungs- und Coachingmaßnahmen für Start-ups liegt die Förderung bei bis zu 80 Prozent des förderfähigen Tagessatzes. Unternehmen, die bereits länger als fünf Jahre bestehen, erhalten bis zu 50 Prozent der Kosten. Bei erstmaliger Förderung werden die ersten zwei Tage zu 100 Prozent gefördert, mit einem maximalen Tagessatz von 1.000 Euro. Eine Beratungsmaßnahme darf bis zu acht Tage innerhalb von sechs Monaten umfassen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen. Für die Teilnahme an einer Messe ist der Antrag vor der Anmeldung einzureichen.

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