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Schleswig-Holstein

Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz fördert Unternehmen (KMU) und Freiberufler in der Fischereiwirtschaft mit Zuschüssen.
Schleswig-HolsteinZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Fischereiunternehmen und Fischereigenossenschaften in der Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei mit finanziellen Zuschüssen aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) für nachhaltige, innovative und wissensbasierte Vorhaben. Gefördert werden unter anderem der Ersterwerb von Fischereifahrzeugen, Investitionen zur Diversifizierung des Einkommens durch ergänzende Tätigkeiten in engem Bezug zur Fischerei, Maßnahmen zur Verbesserung der ökonomischen Nachhaltigkeit durch Verarbeitung von Fängen direkt an Bord oder Schutz vor Säugetieren und Vögeln sowie zur Steigerung des Mehrwerts und der Qualität der Fänge.

Weitere förderfähige Maßnahmen umfassen die Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen an Bord, in Häfen und auf Grundstücken, Investitionen zur Steigerung der ökologischen Nachhaltigkeit durch nachhaltige Fangtechniken und selektive Fanggeräte, zur Erhöhung der Energieeffizienz, den Austausch oder die Modernisierung von Motoren, Investitionen in Systeme zur Fischereikontrolle wie Verfolgungs-, Melde- und Fernüberwachungssysteme sowie die Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen. Die Höhe des Zuschusses und die Bagatellgrenze hängen von der Art der Maßnahme sowie der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller ab.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung einzureichen.

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