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Niedersachsen

Förderung der Küsten- und Hochseefischerei

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gewährt Unternehmen, Freiberuflern und natürlichen Personen Zuschüsse für Investitionen in der Küsten- und Hochseefischerei.
NiedersachsenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Niedersachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) Projekte, die eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Seefischerei unterstützen.

Im Bereich der Küsten- und Hochseefischerei werden im Rahmen des spezifischen Ziels 1.1.1 Projekte gefördert, die zur Diversifizierung und Schaffung neuer Einkommensquellen beitragen. Dazu gehören Investitionen in die Verbesserung von Gesundheit, Sicherheit, Hygiene und Arbeitsbedingungen sowie Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen. Auch die bessere Organisation der Fischerei wird unterstützt.

Im Rahmen des spezifischen Ziels 1.1.2 werden Vorhaben gefördert, die den Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs, den Austausch oder die Modernisierung von Motoren betreffen. Auch Maßnahmen zur vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit zum Schutz der Ressourcen sowie zur Anpassung der Fangkapazitäten durch endgültige Einstellung der Fangtätigkeit sind förderfähig.

Das spezifische Ziel 2.2 unterstützt Investitionen in die Verarbeitung von Fischereierzeugnissen an Bord, die zur Wertschöpfung oder Modernisierung beitragen, sowie Projekte zur Direktvermarktung und Rückverfolgbarkeit von Produkten. Gefördert werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Verarbeitung sowie Produktions- und Vermarktungspläne, Kontrollsysteme an Bord und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Vorhaben und liegt zwischen 40 Prozent und 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven zu richten.

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