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Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen im Rahmen des Programms „Nationale Klimaanpassung“

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) stellt sozialen Einrichtungen Zuschüsse bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug bereit.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Ansprechpartner:Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 500.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Soziale Einrichtungen, die Maßnahmen zur Minderung akuter klimatischer Belastungen und zur Vorbereitung auf zukünftige klimatische Veränderungen planen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt diese Maßnahmen im Rahmen des Programms zur Anpassung an die Klimakrise, das in drei Förderschwerpunkte gegliedert ist.

Der erste Förderschwerpunkt umfasst die Erstellung von Anpassungskonzepten. Dies beinhaltet eine Bestandsaufnahme und Betroffenheitsanalyse, die Entwicklung eines Klimaanpassungsplans mit priorisierten Maßnahmen, eine abschließende Nachhaltigkeitsprüfung, die Ausarbeitung von Maßnahmen zur Umsetzung sowie Öffentlichkeitsarbeit und Empfehlungen für ein langfristiges Controlling.

Im zweiten Förderschwerpunkt liegt der Fokus auf der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, die auf den im ersten Schwerpunkt entwickelten Konzepten basieren. Dies umfasst die konkrete Umsetzung der Maßnahmen sowie Fortführungsmaßnahmen.

Der dritte Förderschwerpunkt sieht die Unterstützung durch Klimaanpassungsbeauftragte vor. Diese Beauftragten analysieren Planungs- und Entscheidungsprozesse, koordinieren Maßnahmen und stellen Informationen bereit.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie Kommunen, können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben erhalten. Finanzschwache Kommunen sowie juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Wohlfahrtsverbände, können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten. Im Einzelnen sind folgende Zuschüsse vorgesehen: Für die Erstellung von Anpassungskonzepten (FSP 1) bis zu 70.000 Euro für normalerweise 12 Monate, für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen (FSP 2) bis zu 500.000 Euro für normalerweise 18 Monate und für die Unterstützung durch Klimaanpassungsbeauftragte (FSP 3) bis zu 175.000 Euro für normalerweise 24 Monate.

Hinweise zur Antragstellung

Das Förderverfahren ist einstufig. Der Antrag ist an die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Rahmen des jeweiligen Förderfensters zu richten. Weitere Informationen und Termine sind im Internet einzusehen. Für die Erstellung des Antrags ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.

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