Hamburg
Förderung der internationalen Beziehungen
Die Senatskanzlei Hamburg gewährt Unternehmen Zuschüsse.
HamburgZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Senatskanzlei Hamburg
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Auslandsbezug:Ausdrücklich für Auslandsprojekte
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Bei Initiierung eines sozial- oder bildungspolitischen Projekts in Hamburg, das die internationalen Beziehungen der Hansestadt stärkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein finanzieller Zuschuss erhalten werden.
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert Projekte, die zur Stärkung ihrer internationalen Verbindungen beitragen. Dazu gehören:
- entwicklungspolitische Initiativen,
- Städtepartnerschaften,
- Maßnahmen zur Förderung der Ostsee-Zusammenarbeit,
- Aktivitäten zur europapolitischen Interessenvertretung,
- Pflege der Beziehungen zu ehemaligen jüdischen Bürgerinnen und Bürgern Hamburgs.
- Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, dessen Höhe sich nach der spezifischen Ausgestaltung des Projekts richtet.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn des Projekts bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg einzureichen.
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