Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE)
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen zur integrierten Entwicklung des ländlichen Raums mit Zuschüssen. Die Förderung richtet sich an Projekte, die zur Verbesserung der Lebensqualität und der Infrastruktur in ländlichen Gebieten beitragen. Dies umfasst Investitionen in lokale Basisdienstleistungen wie Bildung, Kultur, Freizeit und Nahversorgung sowie die entsprechende Infrastruktur. Auch Maßnahmen zur Flächenvorbereitung oder -recycling im Zusammenhang mit baulichen Investitionen können gefördert werden.
Darüber hinaus unterstützt das Land Investitionen in den ländlichen Tourismus, beispielsweise in Freizeitinfrastrukturen, touristische Informationszentren und kleine Infrastrukturen zur touristischen Nutzung des Naturerbes sowie zur Natur- und Umweltbildung. Projekte zur Erhaltung des kulturellen Erbes von Dörfern, einschließlich der damit verbundenen sozioökonomischen Aspekte, wie Studien und Restaurierungsarbeiten, sind ebenfalls förderfähig.
Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der jeweiligen Maßnahme ab. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Kosten tragen.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen beim zuständigen Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung eingereicht werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt zu bestimmten Stichtagen im Rahmen von ILE-Auswahlverfahren (Integrierte Ländliche Entwicklung).