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Schleswig-Holstein

Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen und nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz fördert Unternehmen der Fischerei mit Zuschüssen.
Schleswig-HolsteinZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein fördert Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen und Anlandestellen sowie Projekte zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Diese Förderung soll die Bedingungen für das Anlanden und Arbeiten sowie die Möglichkeiten der direkten Vermarktung von Fisch verbessern.

Die Förderung umfasst unter anderem Investitionen zur Verbesserung der Anlande- und Arbeitsbedingungen, Unterstützung bei der Gründung einer lokalen Fischereiaktionsgruppe (FLAG) sowie die Erstellung einer Entwicklungsstrategie. Auch die Umsetzung konkreter Vorhaben im Rahmen dieser Strategie, inklusive interterritorialer oder transnationaler Kooperationen mehrerer FLAG, wird gefördert. Außerdem sind die Verwaltung, Begleitung, Evaluierung und Sensibilisierung im Rahmen der Strategie ("Managementkosten") förderfähig.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken kann. Für die Antragstellung gilt eine Bagatellgrenze: Für Projekte von Kommunen liegt diese bei 7.500 Euro, für alle anderen bei 10.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung eingereicht werden.

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