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Schleswig-Holstein

Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus gewährt Unternehmen Zuschüsse.
Schleswig-HolsteinZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis 85 Prozent der Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein bietet finanzielle Unterstützung für den Neu- oder Ausbau von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen an. Ziel ist es, die Stromversorgung von Schiffen während ihrer Liegezeiten von fossilen Energieträgern auf landseitige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien umzustellen. Diese Förderung soll dazu beitragen, die Umweltbelastung durch Emissionen in Häfen zu reduzieren.

Gefördert werden dabei die Bau- und Baunebenkosten, sonstige Nebenkosten wie Projektmanagement, Gutachten und Sachverständige sowie Auslagen und Gebühren für Genehmigungen und Planfeststellungen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. In Ausnahmefällen, die gut begründet sind, ist eine Förderung von bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.

Für eine Förderung müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Anlagen für Seeschiffe mindestens 1 Million Euro betragen, bei Anlagen für Binnenschiffe mindestens 100.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Referat Häfen und Schifffahrt, eingereicht werden.

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