Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)
Beschreibung
Das Land Niedersachsen fördert die Errichtung und den Ausbau von Technologie- und Gründerzentren durch Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Dieses Fördermittel kommt Gründern indirekt zugute. Die Förderung umfasst verschiedene Ausgaben, darunter:
- Planungskosten für die Einrichtung der Zentren
- Baukosten sowie Baunebenkosten
- Lieferungen und Leistungen, die für die Erstausstattung erforderlich sind
Investitionen in materielle Vermögenswerte, einschließlich der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (z.B. Gebäude, Anlagen, Maschinen)
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auch eine Förderung für die Modernisierung der Wirtschaftsgüter im Rahmen des GRW-Koordinierungsrahmens zu beantragen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt in der Regel bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 5 Millionen Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung sogar bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Um die Förderung zu erhalten, ist der Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen.