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Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gewährt Unternehmen (KMU) in der landwirtschaftlichen Primärproduktion Zuschüsse bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug.
bundesweitZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Ansprechpartner:Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:31.12.2029
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:600.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat unterstützt Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, die die Energieeffizienz steigern oder den Ausstoß von Kohlendioxid verringern. Förderfähig sind sowohl Einzelmaßnahmen wie hocheffiziente Technik, Energiespeicher, energetische Maßnahmen an Gebäuden und Landmaschinen als auch umfassende CO₂-Einsparinvestitionen, die auf Grundlage einer Energieberatung geplant werden. Ebenfalls gefördert werden Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Eigenenergie, zum Beispiel Photovoltaik, Bioenergieanlagen oder die Nutzung von Abwärme, wenn sie überwiegend dem Eigenbedarf dienen.

Die Förderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion mit Sitz in Deutschland. Nicht förderfähig sind unter anderem Ersatzinvestitionen ohne messbare CO₂-Wirkung, fossile Energietechnik, gebrauchte Anlagen, Bewässerungsanlagen sowie Stallneubauten (mit Ausnahme der damit verbundenen Energieanlagen).

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Fördersätze liegen je nach Maßnahme üblicherweise zwischen 15 und 50 Prozent. Bei CO₂-Einsparinvestitionen gelten zusätzlich Höchstwerte pro eingesparter Tonne CO₂. Pro Vorhaben können bis zu sechshunderttausend Euro, in bestimmten Förderbereichen auch höhere Zuschüsse pro eingesparter CO₂-Tonne, gewährt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge werden über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gestellt. Eine Bewilligung ist Voraussetzung für den Maßnahmenbeginn; bei größeren Projekten ist ggf. eine vorzeitige Maßnahmenfreigabe möglich. Die Richtlinie gilt bis Ende 2029.

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