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Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Unternehmen und Freiberufler mit Zuschüssen.
bundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Ansprechpartner:Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Mit der Förderung unterstützt der Bund Fischereiunternehmen der Krabben- und Plattfischfischerei in der Nordsee bei der dauerhaften Einstellung ihrer Fangtätigkeit. Hintergrund ist der zunehmende Verlust von Fischereiflächen durch den Ausbau von Offshore-Windparks. Die Maßnahme soll Überkapazitäten abbauen, den Strukturwandel im Fischereisektor begleiten und den Generationswechsel fördern.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit dem von der BLE bereitgestellten Formular zu stellen. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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