FUNDERO
Nordrhein-Westfalen

Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt Unternehmen, Freiberuflern und natürlichen Personen im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich Zuschüsse.
Nordrhein-WestfalenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:maximal 100.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Landwirtinnen und Landwirte bei der Entwicklung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten und neuer Einkommensquellen im ländlichen Raum, die außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion liegen.

Die Förderung umfasst Zuschüsse für Organisationsausgaben zur Entwicklung neuer Einnahmequellen im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich. Dazu zählen Startbeihilfen für Personalausgaben zur Einführung und Umsetzung eines Strategiekonzeptes, Sachausgaben und Investitionen für die Einrichtung, Ausstattung sowie Marketingmaßnahmen. Auch Bildungsmaßnahmen und Zusatzqualifikationen werden gefördert.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der Organisationsausgaben, maximal jedoch 25.000 Euro, wobei bei Kooperationen bis zu 50.000 Euro gefördert werden können. Für Startbeihilfen gilt im ersten Jahr eine Förderung von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 24.000 Euro; im zweiten Jahr bis zu 50 Prozent, maximal 20.000 Euro; und im dritten Jahr bis zu 40 Prozent, maximal 16.000 Euro. Investitionen in die Einrichtung und Ausstattung neuer Einkommensquellen können mit bis zu 25 Prozent, maximal 25.000 Euro, gefördert werden. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sind Investitionen mit bis zu 20 Prozent, maximal 100.000 Euro, förderfähig. Qualifizierungsmaßnahmen werden mit bis zu 80 Prozent, maximal 1.000 Euro je Maßnahme unterstützt.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zu stellen.

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