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Niedersachsen

Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert Unternehmen (KMU) und Freiberufler bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
NiedersachsenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben im Bereich der Binnenfischerei und Aquakultur mit Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), um nachhaltige und ökologische Projekte zu fördern.

Im Bereich der Binnenfischerei können Förderungen für Projekte beantragt werden, die ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltige Fischereitätigkeiten stärken. Dies umfasst Diversifizierungen und neue Einkommensquellen, Investitionen in Ausrüstung sowie die Ausbildung zur Fischwirtin oder zum Fischwirt. Auch der Erwerb von Fischereifahrzeugen für junge Fischerinnen und Fischer sowie die Modernisierung von Motoren ist förderfähig. Zudem werden Maßnahmen zum Schutz aquatischer Ökosysteme sowie Forschungsprojekte zur Lösung von Problemen der Binnenfischerei gefördert.

In der Aquakultur umfasst die Förderung Investitionen in die Modernisierung von Produktionsanlagen, die Verbesserung der Produktqualität sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz und Umweltbelastungsreduzierung. Gefördert werden auch Projekte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Tiergesundheit und der Resilienz gegenüber dem Klimawandel. Zudem sind Umstellungen auf ökologische Aquakultur sowie Forschung und Entwicklung zur Wissensvermittlung förderfähig.

Die Höhe der Förderung liegt je nach Maßnahme und Antragsteller zwischen 10 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderbeträge variieren: Für öffentlich-rechtliche Antragsteller müssen die Ausgaben mindestens 10.000 Euro betragen, für privat-rechtliche Antragsteller mindestens 5.000 Euro. Bei Investitionen in Fischereifahrzeuge oder Motorenmodernisierungen liegt der Mindestbetrag bei 6.250 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu richten.

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