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Sachsen

Förderung der Beruflichen Bildung im Rahmen des ESF Plus 2021–2027 (ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung)

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) fördert Unternehmen mit Weiterbildungsangeboten.
SachsenArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des ESF Plus 2021–2027 Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und zur Qualifizierung von Fachkräften, insbesondere im Kontext von Digitalisierung, Umwelt- und Klimaschutz sowie Strukturwandel. Gefördert werden zukunftsorientierte Bildungsprojekte, regionalspezifische und bedarfsgerechte Weiterbildungsformate und praxisrelevante Zusatzqualifikationen für Auszubildende. Auch wissenschaftliche Begleit- und Evaluierungsmaßnahmen sind förderfähig. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Bildungseinrichtungen, natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Für Zusatzqualifikationen beträgt der Zuschuss z. B. 760 Euro je Teilnehmender bei Fahrschulausbildung in Land-, Forst- und Hauswirtschaft oder 5,20 Euro je Teilnehmendenstunde bei anderen Qualifikationen. Anträge sind vor Maßnah­menbeginn bei der SAB einzureichen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge für Projektaufrufe müssen gemäß den Bekanntmachungen der SAB eingereicht werden. Für Einzelprojekte ist zunächst eine Projektskizze erforderlich; nach positiver Entscheidung erfolgt die formgebundene Antragstellung. Anträge für Zusatzqualifikationen sind an die zuständigen Stellen, wie Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern, zu senden.

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