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Rheinland-Pfalz

Förderung der Beratung in der Landwirtschaft

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau fördert landwirtschaftliche Unternehmen mit Beratung.
Rheinland-PfalzBeratungs-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ansprechpartner:Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:bis zu 90 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Landwirtschaftliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz können unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss für betriebliche Beratungsdienstleistungen erhalten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu steigern. Diese Beratungsdienste müssen von anerkannten Beratungsanbietern durchgeführt werden.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Dabei werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben übernommen, wobei der Stundensatz maximal 80 Euro betragen darf. Die Gesamtförderung ist auf 1.500 Euro pro Beratungselement und Jahr begrenzt, während die Bagatellgrenze bei 225 Euro liegt.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag sollte über den Beratungsanbieter vor Beginn der Maßnahme bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingereicht werden.

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