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Schleswig-Holstein

Förderung der Aquakultur

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz stellt Unternehmen aus dem Aquakultursektor bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse bereit.
Schleswig-HolsteinZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 6 Millionen Euro.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) von 2021 bis 2027 Projekte, die zur Erhaltung, Entwicklung und Stabilisierung bestehender Unternehmen sowie zur Neuansiedlung im Aquakultursektor beitragen. Ziel ist es, eine innovative, wissensbasierte und sozial, ökonomisch sowie ökologisch nachhaltige Aquakultur zu entwickeln.

Gefördert werden produktive Investitionen in neue oder bestehende Aquakulturunternehmen. Dazu zählen unter anderem Investitionen zur Erhöhung der Produktionskapazität, zur Verbesserung der Produktqualität und des Mehrwerts der Erzeugnisse sowie zur Diversifizierung der Arten und Produkte. Auch Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit in Aquakulturanlagen, zur Steigerung der Ressourceneffizienz, zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes sind förderfähig. Darüber hinaus werden Umstellungen von konventionellen auf ökologische Aquakultur in extensiven Karpfenteichwirtschaften, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Lösung spezifischer Probleme in der Aquakultur sowie Vorhaben zur Direktvermarktung von eigenen Erzeugnissen unterstützt.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Maßnahme. Die förderfähigen Ausgaben müssen bei Einzelmaßnahmen mindestens 10.000 Euro betragen, für kleine Unternehmen mindestens 5.000 Euro. Die maximale Fördersumme liegt bei 6 Millionen Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn des Projekts an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung zu richten.

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