Bayern
Förderung besonderer Rundfunkprogramme
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) fördert Unternehmen (KMU) im Bereich Rundfunkprogramme mit Zuschüssen.
BayernZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen
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Beschreibung
Kleine oder mittelständische Rundfunkprogrammanbieter können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für die Entwicklung von Produktionen zu kirchlichen, kulturellen, politischen oder sozialen Themen erhalten. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien unterstützt die Produktion von Sendungen, Sendereihen, Beiträgen oder Rubriken in lokalen und regionalen Rundfunkprogrammen. Der Zuschuss deckt bis zu zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten ab.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist zu den im Internet veröffentlichten Einreichungsfristen an die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) zu richten.
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