Förderung baulicher Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen
Beschreibung
Die Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen in Innovationsquartieren oder -bereichen in Hamburg kann unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Darlehen gefördert werden. Das Land Hamburg unterstützt sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung dieser baulichen Maßnahmen.
Vor der offiziellen Festlegung des Innovationsquartiers oder -bereichs werden Vorbereitungskosten gefördert, beispielsweise Honorare für Gutachter und Berater, die nach Abzug der Kofinanzierung verbleiben. Nach der Festlegung steht ein Darlehen zur Verfügung, um sämtliche Durchführungskosten zu decken.
Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) einzureichen.