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Förderung aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Innovationsnetzwerk

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Unternehmen (KMU) und Freiberufler bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:690.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe, können eine Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) beantragen, die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen und erfolgt als Zuschuss. Auch freiberufliche IT-Dienstleistungen und projektbezogene Aufträge sind förderfähig. Neben Erstbewilligungsempfängern und Kleinstunternehmen sind nun auch KMU förderfähig, die in den letzten 3 Jahren keine ZIM-Förderung erhalten haben. Junge Unternehmen profitieren von einer Förderung nach dem De-minimis-Prinzip und sind damit in diesem Format von der Beurteilung „Unternehmen in Schwierigkeiten“ ausgenommen.

Besonders im Fokus: marktfähige Verfahren, Produkte, Dienstleistungen.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Unternehmensgröße und Standort:

  • Für FuE-Projekte: 25 bis 45 Prozent der förderfähigen Kosten, bei maximal 690.000 Euro pro Projekt.
  • Für Durchführbarkeitsstudien: Bis zu 125.000 Euro.
  • Für Leistungen zur Markteinführung: Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mit maximal 100.000 Euro je FuE-Projekt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge können auf amtlichem Vordruck oder elektronisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingereicht werden. Zuständig für Einzelprojekte ist die Euronorm GmbH, die den Eingang des Antrags schriftlich bestätigt und gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen anfordert. Nach Prüfung des Antrags wird ein Bescheid erteilt.

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