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Sachsen

Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.3. Netzwerke und Kooperationen

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) unterstützt Unternehmen (KMU) und Freiberufler in der Landwirtschaft mit Zuschüssen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug.
SachsenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Ansprechpartner:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verbesserung der Zusammenarbeit für nachhaltige Landwirtschaft und zur Stärkung der Marktposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte. Dies gilt für Netzwerke und Kooperationen außerhalb der EIP-Agri- und LEADER-Programme.

Die Förderung umfasst:

  • Kooperationen: Unterstützung bei der Einrichtung und Koordinierung von Kooperationen zwischen mindestens zwei Akteuren in Sachsen, einschließlich dem Aufbau und Betrieb von Versorgungsketten für Lebensmittel und lokalen Märkten, Durchführbarkeitsstudien und laufende Ausgaben der Zusammenarbeit.
  • Netzwerke: Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Konzepten und Strategien für die Zusammenarbeit, Durchführbarkeitsstudien, Erhebungen und Pläne (z. B. Aktionspläne), sowie dem Aufbau und der Weiterentwicklung von Netzwerken und der Umsetzung von Plänen zur Neugründung oder Erweiterung von Kooperationen.

Der Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Förderung kann für bis zu 7 Jahre gewährt werden, und die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zu stellen.

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