Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023)
Beschreibung
Das Land Sachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Forstwirtschaft und zur Überwindung struktureller Nachteile in der Waldbewirtschaftung.
Förderungen aus ELER-Mitteln stehen für die Einrichtung und Verbesserung von Anlagen zur Früherkennung von Waldbränden sowie Löschwasserentnahmestellen zur Verfügung. GAK-Mittel können für eine Reihe von Maßnahmen beantragt werden, darunter Waldumbau mit standortgerechten Baumarten und Waldsträuchern außerhalb von Schutzgebieten, die Verjüngung standortheimischer Baumarten und Waldsträucher in Schutzgebieten, sowie der forstwirtschaftliche Wegebau, einschließlich der Grundinstandsetzung und des Neubaus von Holzabfuhrwegen und Maschinenwegen.
Weitere förderfähige Maßnahmen umfassen Projekte zur forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, wie die Zusammenfassung des Holzangebotes, Waldpflegeverträge, die Professionalisierung von Forstbetrieben, sowie die Information und Aktivierung der Mitglieder und das Projektmanagement. Auch die Erstaufforstung, einschließlich Kulturbegründung, Waldrandgestaltung und die Sicherung der Kultur, wird unterstützt. Maßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterfolgen, wie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gegen rindenbrütende Schadinsekten und die Anlage von Lagerplätzen für Kalamitätshölzer, können ebenfalls gefördert werden.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und dem Umfang des Vorhabens.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge können beim Staatsbetrieb Sachsenforst gestellt werden. Für Maßnahmen, die durch ELER-Mittel gefördert werden, können Anträge zu den Stichtagen 31. März und 31. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden.